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Parkbewirtschaftung erst an zweiter Stelle

Erste Priorität sollte die Ausweitung der ABC-Zone des VBB haben. Erst an zweiter Stelle wird die Parkbewirtschaftung eingeführt. Die Anwohner und Geschäfts- bzw. Praxisinhaber bleiben von der Gebührenpflicht ausgenommen.Die 2-Sundenparkzone ist weiter zu fassen.

raineu erstellt am
Referenznr.: 2018-02766

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