Parkbewirtschaftung erst an zweiter Stelle
Erste Priorität sollte die Ausweitung der ABC-Zone des VBB haben. Erst an zweiter Stelle wird die Parkbewirtschaftung eingeführt. Die Anwohner und Geschäfts- bzw. Praxisinhaber bleiben von der Gebührenpflicht ausgenommen.Die 2-Sundenparkzone ist weiter zu fassen.