Zum Inhalt springen

Angabepflicht der Lärmemissionen von Produkten, Verkaufsverbot ohne Angabe

Ganz Berlin Sonstiges

Es ist gängige Praxis das man keine Angabe von Lämemissionen in folgenden Situationen findet: # auf Verkaufsschildern von Autos bei Neuwagen !!! und Gebrauchtwarenhändlern # nicht in allen Vergleichsportalen für Autoreifen # auf Verkaufsschildern von Fönen, Uhren, Mixern und ähnlichen Haushaltsgeräten

Das es Lärmangaben auf Reifenläbeln oder bei Staubsaugern gibt ist mit bekannt. Allerdings gibt es diese Angaben nicht generell bei Geräten die Geräusche erzeugen als Pflichtangabe auf dem Verkaufsaufsteller, dem Datenblatt und der Prospektangabe. Und eben bei diesen Geräten. Besteht für den Normalkonsumenten nicht die Möglichkeit zum Vergleich und der Wahl eines leiseren Gerätes.

Leon erstellt am
Referenznr.: 2018-02372

Kommentare