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Sammelklage wegen Körperverletzung

Fluglärm

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Kläger: Einwohner, die in der Einflugscheise Tegel wohnen und die sich seit 6 Jahre täglich die minütlichen ohrenbeteubenen Starts und Landungen anhören müssen - in Pankow (also schon weit ab von Tegel) teilweise noch bis zu 70/80 dB hörbar.

Angeklagter: Land Berlin - das offensichtlich Ausnahmen über Ausnahmen von den landeseigenene Gesetzen (LImSchG Bln) macht.

Der ununbrochene Fluglärm macht krank und stellt somit eine Körperverletzung dar (Gesundheitsschädigung). Das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit wird durch die stetige Störquelle erheblich beeinträchtig.

grünerwirdsnicht erstellt am
Referenznr.: 2018-02270

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