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Lärmbelästigung durch Gewerbe

Gewerbe *** [an dieser Stelle hat die Moderation einen Teil des Inhalts wegen einem Verstoß gegen die Dialogregeln entfernt] (Lüftung im Garten) Sonstiges

Seit mittlerweile über fünf Jahren beschallt eine monströse, hastig im Garten des damals neuen Gebäudes Weinmeisterstraße 10 errichtete Lüftungsanlage die Gärten der angrenzenden Wohnhäuser in der Alten Schönhauser Straße/Weinmeisterstraße. Wer nicht gerade an dem Gefühl Gefallen findet, permanent eine Waschmaschine im Schleudergang am Ohr zu haben, für den ist Schlafen (oder Arbeiten!) bei offenen Fenstern oder eine Nutzung von Balkonen und Gärten praktisch unmöglich. Dies betrifft dutzende anliegende Wohnungen! Die Anlage gehört zum Ladenlokal *** [an dieser Stelle hat die Moderation einen Teil des Inhalts wegen einem Verstoß gegen die Dialogregeln entfernt] im Keller des Gebäudes und wurde vermutlich nachträglich errichtet, als klar war, dass der Keller zum Ladenlokal wird. Private Messungen haben Lärmpegel ergeben, die die Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete überschreiten. Und die Mitarbeiter *** [an dieser Stelle hat die Moderation einen Teil des Inhalts wegen einem Verstoß gegen die Dialogregeln entfernt] bringen es seit Jahren nicht einmal fertig, die Zeitschaltung so zu programmieren, dass die Anlage an Feiertagen wie Pfingsten oder Christi Himmelfahrt ausgeschaltet ist. Die Hausverwaltung der Immobilie räumte anfangs „technische“ Probleme ein, reagiert seitdem auf Anfragen nicht. *** [an dieser Stelle hat die Moderation einen Teil des Inhalts wegen einem Verstoß gegen die Dialogregeln entfernt] hat es bislang auch nicht für nötig befunden, seine Position gegenüber dem Eigentümer der Immobilie auszuspielen und im Sinne guter Nachbarschaft eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Der Verlust an Wohnqualität ist immens. Wir haben nichts gegen Großstadtlärm. Im Gegenteil – wir würden gerne den Pausenlärm der angrenzenden Schule mal wieder hören. In diesem Fall aber geht es offensichtlich darum, dass eine Immobilienfirma meint, ihre Profitziele auf Kosten der Anwohner erzielen zu können. Normalerweise werden vergleichbare Lüftungsanlagen auf Dächer installiert. Hinzugezogene Experten wiesen uns zudem darauf hin, dass die Anlage wohl so ausgerichtet, dass der Lärm direkt auf Nachbargebäude (weg vom Verursacher) emittiert wird. Zweitens sei es kein Problem, die Anlage grundsätzlich umzurüsten und den Schall signifikant zu reduzieren. Auf entsprechende Anfragen wird seitens der Verursacher nicht reagiert. Das Geld, das hier gespart wurde, „zahlen“ nun die Nachbarn. Hier geht es für dutzende Mieter und Eigentümer um den Verlust von Lebensqualität, aber auch um Eigentumswerte (Wertverlust). *** [an dieser Stelle hat die Moderation einen Teil des Inhalts wegen einem Verstoß gegen die Dialogregeln entfernt]

Leonard Novy bearbeitet am
Referenznr.: 2018-01996

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