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Lärmschutzmaßnahmen Gehrenseestraße/ Gehrenseebrücke

Gehrenseestraße, Brücke Straßenlärm Maßnahme: Pflanzen von Bäume Maßnahme: Schallschutzfenster (in Gebäuden) Maßnahme: Lärmschutzwände oder -wälle
Entsprechend der Schreiben der Verkehrslenkung Berlin an Anwohner der Gehrenseestraße ist eine Einführung von Tempo 30 der Gehrenseestraße /Gehrenseebrücke auf Grund der Zuordnung zu Kategorie III (Hauptverkehrsstraße) nicht möglich. Gleichwohl werden die IRWs der 16. BImSchV sowohl am Tag als auch in der Nacht überschritten, es kommen jedoch straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen nicht in Betracht. Nach Angaben der Verkehrslenkung wurden auf Grundlage der letzten Verkehrserhebung im Jahr 2017 rechnerisch Beurteilungspegel von 63 dB(A) am Tag und 54 dB(A) in der Nacht ermittelt. Insbesondere zur Nachtzeit liegen die Beurteilungspegel um 9 dB(A) über den von der WHO ermittelten Richtwerten für einen gesunden Nachtschlaf! Ab 70 dB(A) Dauerschallpegel sind gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich. Die Berechnung der Beurteilungspegel beruht auf die Zusammensetzung des Verkehrsaufkommens, wobei ein Lkw-Anteil von 6% zu Grunde gelegt wurde. Insbesondere im Hinblick auf die Erschließung des Gewerbegebietes Bitterfelder Straße wird sich der Anteil stetig erhöhen, sodass bereits jetzt Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung angezeigt sind. Ebenso wird das Pkw Verkehrsaufkommen durch die Planung des neuen Wohngebiets (400 Wohnungen) an der Detlevstraße erheblich zunehmen. Darüber hinaus wird die übige Brückenbepflanzung in regelmäßigen Abständen vom Grünflächenamt entfernt. Aus den vorgenannten Gründen sind dringend Maßnahmen der Lärmaktionsplanung geboten.
ah erstellt am
Referenznr.: 2018-01729

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