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Fehlnutzung einer verkehrsberuhigten Wohngebietsstraße durch Pendlerverkehr / Abkürzung

Mittelstraße Straßenlärm Maßnahme: KFZ-Spuren reduzieren oder verengen Maßnahme: Vorstrecken des Gehwegs
Die Mittelstraße ist eine verkehrsberuhigte Wohngebietsstraße zwischen den übergeordneten Straßen Dietzgenstraße und Schönhauser Straße. Aufgrund ihrer Lage wird die Straße jedoch fast ausschließlich durch Pendler aus dem Umland benutzt. Am Wochenende starker Motorradlärm. Von 100 durchfahrenden Fzg. ist meist nicht einmal ein einziges Fahrzeug ein Anwohnerfahrzeug. Die Mittelstraße wird daher vom Durchgangsverkehr als Abkürzungsstrecke missbraucht, mit entsprechenden Folgen für die Anwohner. Tempo 30 wird fast immer missachtet, und im Kreuzungsbereich mit der Schönhauser Straße kommt es häufig zu Unfällen, weil die Straße von dort parkenden LKW zugeparkt ist. Der Straßenbelag besteht aus alten Betonplatten der DDR, die ein hohes Rollgeräusch abgeben. Die Straße ist nur einspurig befahrbar, weswegen durchfahrender Verkehr zudem noch ständig bremsen, warten und neu anfahren muß. Die Fehlnutzung dieser Straße durch Durchgangsverkehr muß beendet werden. Hierzu sind Aufschwellungen an den Einfahrten, Tempo 30 Aufmalungen auf der Straße und auch Gehwegsvorziehungen geeignet. Auch die Einrichtung als Einbahnstraße - ohnehin nur einspurig befahrbar - wäre angemessen. Letztlich kommt auch eine Trennung der Straße auf halber Strecke in Betracht, um eine Durchfahrt zu verunmöglichen, sodass die Anwohner nur von Norden oder Süden einfahren können. Die Nutzung der Straße muss wieder in den Rahmen einer Wohngebietsstraße zurückgebracht werden, um deren Nutzbarkeit durch Familien mit Kindern als solche zu gewährleisten.
TZ erstellt am
Referenznr.: 2018-01471

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