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Idee 09 - Autoparkschutz für Fahrradverkehrssicherheit

300€ Öffentlicher Raum Friedenau

Für Radfahrende werden vorhandene Schutzstreifen für den Fahrradverkehr, jene Schutzstreifen, die an parallel geführten Parkplätzen für den ruhenden Kraftfahrzeugverkehr vorbei führen, durch einen Flächentausch in der Lage verändert. Die Lage der Parkplätze wird mit dem Verlauf des Radwegs getausch. Wo heute noch der Radfahrstreifen an den Fahrertüren der parkenden Kraftfahrzeugen entlang verläuft, führt der Radfahrstreifen nach der Maßnahme an den Beifahrertüren vorbei. Das führt zu mehr Sicherherheit für Radfahrende, die zwar weiterhin an parkenden Kraftfahrzeugen entlang fahren, nun aber vom fließenden Kraftfahrzeugverkehr durch parkende Kraftfahrzeuge geschützt sind. Ein weiterer Aspekte der verbesserten Sicherheit ist die verringere Gefahr von sich öffnenden oder geöffneten Fahertüren („Dooring“), da seltener Beifahrertüren geöffnet werden als Fahrertüren. Den Fahrerinnen und Fahrern der Kraftfahrzeuge wird zukünftig zugemutet, auf den Wegen vom Kraftfahrzeuge weg oder dorthin, den Radweg zu kreuzen. Wenn der Fahrradweg zukünftig zwischen den ruhenden Fahrzeugen und dem Bürgerst entlang geführt wird, ist auch eine räumliche Trennung der drei Verkehrsarten erreicht.. Die bauliche Trennung von Radverkehr und Kraftfahrzeugverkehr läßt sich so einfach und praktisch durch „umparken“ im vorhandenen Verkehrsraum lösen. Die Radfahrende werden sicher von den Kraftfahrzeugen im fließenden Verkehr getrennt. Der Flächentausch Parkraum und Radverkehrsraum in de Lage „recht-links“ zueinander, verschafft der Radfahrenden aller Altersgruppen mehr absolute Sicherheit. Die Umverteilung der genutzten Fläche der Fahrbahn von Straßen, auf denen ein Schutzstreifen für den Radverkehr und Längsparken für Kraftfahrzeuge besteht, durch einfachen „Tausch der Lage, einhergehend mit der neuen Markierung der Ränder des Radweges, des Pufferstreifen zwischen Radweg und Parkstreifen, soll an allen entsprechenden Straßenabschnitten erfolgen und bei der zukünftigen Errichtung von Radwegen auf der Straße als Standard gelten. Die sichere Neuverteilung von Schutzstreifen für den Radverkehr von der linken auf die rechte Seite der ruhenden Kraftfahrzeuge, führt a) zu einer günstigen Änderung des Schutzstreifens hin zum einem Radweg und b) zu Zusammenlegung gleicher und gleichartiger Fahrzeuge auf der Straßenfläche (ruhender und fließender Verkehr der Kraftfahrzeuge liegen nebeneinander), sowie c) einer das individuelle Sicherheitsgefühl und die objektive Sicherheit der Radfahren erhöhenden getrennte Lage des Radwegs, abseits der fließenden Kraftfahrzeugverkehrs. Die Veränderung der „Schutzstreifenden von links nach rechts der parkenden Kraftfahrzuge tauschen“, also der Herbeiführung von Autoparkschutz für die Fahrradverkehrssicherheit soll gerne in ganz Berlin als Maßnahme umgesetzt werden, wobei gerne im Dürerkiez in Friedenau, in Berlin begonnen werden kann. An denjenigen Straßen, die, nach der Klassifizierung von Straßen, der Straßenbaulast des Bezirks unterliegen und somit als Gemeindestraße gelten, und in denen zugleich a) Schutzstreifen für den Radverkehr und b) Längsparken, rechts vom Schutzstreifen, vorhanden ist, wird die Fläche für das Parken der Kraftfahrzeuge, mit der Fläche des Schutzstreifen für den Radverkehr, getauscht. Aufwandsschätzung: Bekannte Abschnitte von Straßen, in denen Parkplätze für Kraftfahrzeuge rechts vom Radweg (beispielsweise Schutzstreifen) angelegt ist erfassen, Flächentausch durchführen. Entfernung und Auftrag von Straßenmarkierungen, Entfernung und Aufstellung von Straßenschildern (Parken, Radfahren), gegebenenfalls Aufstellung von Pollern, Baken oder anderen Elementen zur Sicherheit des Radfahrverkehrs. Materialschätzung: pro Parkplatz für Kraftfahrzeuge geschätzte 300 €. Kostenschätzung: ab 300 €. Betrag: 300 € und mehr.

Michael Hüllenkrämer erstellt am
Referenznr.: 2021-12439

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