Zeitnachweise
arminm
erstellt am
- Allgemeines Zuwendungsrecht
das Führen von Zeitnachweisen bei anteilig abgerechnetem Personal ist zeitaufwendig und unnötig, der Beleg als Anlage zum Arbeitsvertrag und die Personalkostenberechnung sollte ausreichen
Referenznr.:
2024-23016