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Zeitnachweise

arminm erstellt am
  • Allgemeines Zuwendungsrecht

das Führen von Zeitnachweisen bei anteilig abgerechnetem Personal ist zeitaufwendig und unnötig, der Beleg als Anlage zum Arbeitsvertrag und die Personalkostenberechnung sollte ausreichen

Referenznr.: 2024-23016