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Ehrenamtliche Leistungen als Eigenanteil anerkennen

Heidrun Grüttner erstellt am
  • Allgemeines Zuwendungsrecht

Bei vielen Antragsverfahren wird ein Eigenanteil vorausgesetzt. Bringt man Leistungen/Stunden hauptamtlicher Mitarbeiter ein, wird dies anerkannt, bei ehrenamtlichen Leistungen oft nicht. Viele Vereine und Vorhaben sind ohne ehrenamtliches Engagement jedoch undenkbar. Und es ist auch eine Leistung, Menschen dafür zu begeistern, ihre Freizeit in entsprechende Vorhaben einzubringen. Wer es ernst meint mit der Wertschätzung bürgerschaftlichen Engagements sollte die entsprechende Arbeit auch entsprechend anerkennen. 

 

Referenznr.: 2024-23015
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