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Bagatellgrenze für vereinfachte Abwicklung auf 500 € senken

Allgemeines Zuwendungsrecht

„Bagatellgrenze“ für vereinfachte Abwicklung für Einzelmaßnahmen in Bürgerprojekten senken (ggf. in Verbindung mit „Pseudo-Beleihung“

Ziel: Landesziele durch und mit Zivilgesellschaft erreichen

Michael Rollnik erstellt am
Referenznr.: 2024-22964

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