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Dauergeförderte Projekte mit VEs min. 4 J. ausstatten

Allgemeines Zuwendungsrecht

Zuwendungen für Projekte, die auf Grund der Zweckbindung durch mehrere (3?) aufeinanderfolgende Haushaltspläne eine Dauerprojektförderung darstellen, sollen außerplanmäßig und über min. 4 Jahre gefördert werden und mit zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen ausgestattet werden können. Bei einigen dieser Projekte sollte zwischen dem Land Berlin und dem Bezirk Einvernehmen darüber hergestellt werden, ob eine institutionelle Förderung nicht das geeignetere Mittel wäre. Hierfür sollten ggf. Änderungen in der LHO und AV angepasst werden, damit sich Land und Bezirk nicht gegenseitig blockieren.

Ziel: 

Schaffung größerer haushälterischer Klarheit, Kapazitäten für andere Aufgaben schaffen, Vereinfachte Abwicklung auch für Empfänger,

Lückenschluss beim Jahresübergang bei Projekten, für die Geld im HH vorgesehen ist, jedoch aus formalen Gründen Zw.-Empfänger (direkt oder weitergereicht nach AWB) bisher nur auf eigenes Risiko und in Vorleistung Personal halten können.

Michael Rollnik erstellt am
Referenznr.: 2024-22962

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