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Outsourcen an Externe vereinfachen

Allgemeines Zuwendungsrecht

Schnittstellendefinition und Standardisierung der reinen Abwicklung nach Bewilligung zwecks Outsourcen an Externe (zB Abwicklung Tarifmittelvorsorge)

Ziel: Kapazitäten für andere Aufgaben schaffen

Michael Rollnik erstellt am
Referenznr.: 2024-22960

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