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Mit der Bewilligung festgelegte Auszahlungen statt kurzfristiger Mittelabrufe

Allgemeines Zuwendungsrecht

Im Moment können für maximal zwei Monate im Voraus Mittel abgerufen werden, was bei jeder Förderung auf einem anderen, stets analogen Formular mit unterschiedlichen Zwischenberichtserfordernissen erfolgt und mit dem Erfordernis einer rechtsverbindlichen Unterschrift einhergeht. Jeder Mittelabruf muss von der Verwaltung geprüft und die Zahlung einzeln angewiesen werden. Das ist eine reine Arbeitsbeschaffungmaßnahme auf beiden Seiten ohne wirklichen Mehrwert! Stattdessen sollten mit dem Bewilligungsbescheid feste Überweisungsraten festgelegt werden (z. B. quartalsweise), die automatisch erfolgen. Im Förderantrag muss ohnehin bereits eine Kontoverbindung angegeben werden und die rechtsverbindliche Unterschrift gibt es hier bereits. Nicht verbrauchte Mittel können im Rahmen des Verwendungsnachweises festgestellt und zurückgezahlt werden. Das Risiko, dass Zuwendungsempfänger zwischenzeitlich mit nicht verwendeten Zuwendungsmitteln über Zinsen Geld verdienen, ist gerade bei geringen Förderungen zu vernachlässigen, kann durch beispielsweise eine quartalsweise oder zweimonatige Auszahlung im Vergleich zur Überweisung der Gesamtfördersumme minimiert werden und steht ohnehin in keinem Verhältnis zu den immensen Kosten, die auf beiden Seiten durch die "Mittelabruf-Bürokratie" entstehen.

JH - Stadtteilzentrum Steglitz e.V. erstellt am
Referenznr.: 2024-22918

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