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Vereinfachungen Vergabe

Allgemeines Zuwendungsrecht
  • klare einfache Regelung für die Einholung von Angeboten egal ob Dienstleistung oder freiberufliche Leistung, z.B. ab 2.000 EUR immer 3 Angebote
  • Für alle Vergaben bis 10.000€ Einholung von Angeboten per Email
  • freiberufliche Leistungen ebenfalls bis 1000€ als Direktvergabe (ANBest-P Nr. 3.4 ergänzen, dass auch UVgO §14 gilt)
  • ANBest-P Vergabe: Vorgaben in 3.2ff nur für Zuwendungen von mehr als 100.000€! Für <100T nur Dokumentation zur Wirtschaftlichkeit erforderlich!

Angebotseinholung sollte per email möglich sein, statt per Post oder Vergabeplattform. Kaum ein Dienstleister ist bereit, Angebote per Post zu schicken (zumal bei kleineren Summen). Digitale Vergabeplattformen sind kostenpflichtig und stehen für Zuwendungsemfpänger kaum im Verhältnis zu den potenziellen Einsparungen bei Wahl eines günstigeren Angebots. Wenn die die Ausgaben für die Nutzung der digitalen Plattformem mitbeantragen können, ist dies für die Geber:innen ebenfalls verhältnismäßig!

Stiftung Nord-Süd-Brücken erstellt am
Referenznr.: 2024-22891

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