Verlängerung Ausgabe-Fristen
Allgemeines Zuwendungsrecht
Verlängerung der Ausgabefristen auf bspw. 6 Monate analog AnBest-P in Sachsen
Verlängerung vor allem für Projekte im Ausland sinnvoll: 2 Monate zwischen Mittelabruf bei Geber vom Antragsteller in D und Ausgabe im Zielland sind knapp bemessen (Mittel müssen noch aus D ins Zielland zu Partner:innen überwiesen werden, dort ggf abgehoben und ausgegeben).