Zum Inhalt springen

Verlängerung Ausgabe-Fristen

Allgemeines Zuwendungsrecht

Verlängerung der Ausgabefristen auf bspw. 6 Monate analog AnBest-P in Sachsen

Verlängerung vor allem für Projekte im Ausland sinnvoll: 2 Monate zwischen Mittelabruf bei Geber vom Antragsteller in D und Ausgabe im Zielland sind knapp bemessen (Mittel müssen noch aus D ins Zielland zu Partner:innen überwiesen werden, dort ggf abgehoben und ausgegeben).

Stiftung Nord-Süd-Brücken erstellt am
Referenznr.: 2024-22889

Kommentare