Mehr Planungssicherheit durch frühere Finanzierungszusagen
Allgemeines Zuwendungsrecht
Die Finanzierungszusagen für Projekte erfolgen häufig erst im laufenden Haushaltsjahr. Dies bedeutet Planungsunsicherheit für die Träger (Personalplanung, Verlust qualifizierten Personals). Auch für die Qualität der Projekte ist dies kontraproduktiv. Angebote brechen ein und müssen mit unnötigem Aufwand wieder reaktiviert werden. Für Nutzer*innen besteht keine Kontinuität bei den Angeboten, Gruppenprozesse werden konterkariert.