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SenBJF: endlich Überjährigkeit von Zuwendungen ermöglichen!

Allgemeines Zuwendungsrecht

Die strikte Begrenzung der Verwendung der Zuwendung nur bis 31.12. und generell die Bewilligung von Projektmitteln immer nur für ein Jahr, bei Projekten, die es schon seit Jahren gibt, ist ein großes Problem und konterkariert den Anspruch an Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Qualität. Bei von SenKultGesZ geförderten Projekten können Projektmittel noch bis Ende Februar bzw. Ende April des Folgejahres ausgegeben werden. Das soll bitte übernommen werden! Auch bei bester Planung können durch unbeeinflussbare Faktoren Änderungen im Zeitplan erfolgen und dem sollte Rechnung getragen werden. Besonders schlimm wird es, wenn Haushaltsverhandlungen im AGH mitten im Jahr die Erhöhung der Zuwendungssumme zur Folge haben und SenBJF trotzdem darauf beharrt, dass die Zuwendung nur bis 31.12. genutzt werden darf. Wie sollen in nur wenigen Monaten neue Konzepte qualitativ angemessen entwickelt und umgesetzt werden, vor allem wenn mehrere Träger bei der Umsetzung involviert sind? Das ist jedes Mal eine Farce und eine Qual für alle Beteiligten. 

Kulturelle Bildung Projektleitung erstellt am
Referenznr.: 2024-22829

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