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6 Wochenfrist für Begleichung Rechnung im Folgejahr

Allgemeines Zuwendungsrecht

Da nicht alle Rechnungen für das aktuelle Projektjahr pünktlich zum Jahresende eintreffen und somit bezahlt werden können oder sogar, wie beim Finanzamt, erst im Januar des Folgejahres abgebucht (Lastschriftverfahren) werden, sollte eine Frist für die Bezahlung der Rechnungen/Abbuchugen etc. für Leistungen welche zum Projektjahr gehören, von 6 Wochen im Folgejahr ermöglicht werden. Hierzu zählt z.B. auch die KSK die VBG oder  die Abrechnungen der Energiekosten.

ARIBA e.V. erstellt am
Referenznr.: 2024-22823

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