Beihilfethematik
Eine deutlichere Kennzeichnung inwieweit Förderzuschüsse unter die Beihilfethematik (De-minimis, AGVO, etc.) fallen, wäre vorteilhaft, um schneller beurteilen zu können, ob eine Förderung für Projekte bzw. von Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. Oftmals sind diese inmitten der sonstigen Informationen der Richtilinie vermerkt oder auch gar nicht benannt, sodass diese erst erfragt werden müssen.
Grundlegend wäre es wünschenswert, wenn Zuschussförderungen häufiger im Rahmen der AGVO, anstatt De-minimis, vergeben werden könnten. Die Deklarierung als De-minimis-Beihilfe schließt insbesondere große Unternehmen schnell von interessanten Förderungen aus, da hier einerseits größere Projektvolumina vorliegen, andererseits die maximalen Grenzen von 200.000 EUR bzw. 500.000 EUR innerhalb drei aufeinanderfolgender Jahre erreicht sind. Projekte bleiben so leider oftmals liegen oder werden ohne Zuschussförderung durchgeführt, obwohl diese optimal in entsprechende Programme passen würden.