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Vereinfachtes Verfahren der Mittelabforderung - Pflegeschulen

Allgemeines Zuwendungsrecht

- Derzeit besteht die Möglichkeit der Mittelabforderung nach erhalt des Bescheides, für die vergangenen Monate und maximal zwei Monate im Vorraus.

- maximal dürfen 70% der Bewilligten Förderung im Kalenderjahr abgerufen werden, die restlichen 30% werden mit dem Verwendungsnachweis ausbezahlt/ bzw. mit der aktuellen Schüler*innen zahl verrechnet

Vorschlag:

Anlage eines Portals mit Eintragung der bewilligten Fördermittel seitens des Land Berlins. 

-  Mittelabforderung per Klicksystem ermöglicht das weglassen von Papier. Summe kann sich selbstständig um den ausgezahlten Betrag reduzieren

- Sytsem zeigt an, wann 70% erreicht sind

Erweiterung des Portals um Antragsmöglichkeiten für das Kalenderjahr und jederzeit die Aktulaisierung und Anpassung der Schüler*innen.

- Hinlegung von Unterlagen wie Mietverträge, Vollmachten etc. denkbar

Nicole Riedel - Akademie Seehof gGmbH erstellt am
Referenznr.: 2024-22737

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