Vereinfachtes Verfahren der Mittelabforderung - Pflegeschulen
- Derzeit besteht die Möglichkeit der Mittelabforderung nach erhalt des Bescheides, für die vergangenen Monate und maximal zwei Monate im Vorraus.
- maximal dürfen 70% der Bewilligten Förderung im Kalenderjahr abgerufen werden, die restlichen 30% werden mit dem Verwendungsnachweis ausbezahlt/ bzw. mit der aktuellen Schüler*innen zahl verrechnet
Vorschlag:
Anlage eines Portals mit Eintragung der bewilligten Fördermittel seitens des Land Berlins.
- Mittelabforderung per Klicksystem ermöglicht das weglassen von Papier. Summe kann sich selbstständig um den ausgezahlten Betrag reduzieren
- Sytsem zeigt an, wann 70% erreicht sind
Erweiterung des Portals um Antragsmöglichkeiten für das Kalenderjahr und jederzeit die Aktulaisierung und Anpassung der Schüler*innen.
- Hinlegung von Unterlagen wie Mietverträge, Vollmachten etc. denkbar