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Vereinfachung Antragsverfahren Schulraumförderung/-kosten in der Pflege- sowie Pflegefachassistenzausbildung

Allgemeines Zuwendungsrecht

Das Antragsverfahren für die Schulraumförderung in der Pflege- bzw. Pflegefachassistenzausbildung sowie für die Schulkosten in der Pflegefachassistenzausbildung ist mit erheblichem Aufwand verbunden:

1. Die Beantragung muss über das FAZIT-Portal und zusätzlich (!) schriftlich mittels auszufüllender Formulare (Word-Dokumente) erfolgen.

2. Die Berechnung der Schulraumförderung ist für die Pflegeschulen kompliziert, muss individuell von der Pflegeschule erfolgen (es steht kein einheitliches Berechnungstool zur Verfügung) und verändert sich mit jeder zu meldenden Teilnehmendenzahl.

3. Der Senat/die Zuwendungstelle schafft die Bearbeitung der Anträge nicht - Bescheide und somit Zahlungen für Schulraumförderung sind seit 2021 offen!

Vorschlag: Vereinfachung/Anpassung der o.g. Verfahren analog der Beantragung der Ausgleichszuweisungen im Pflegeausbildungsfonds.

gfp_Träger erstellt am
Referenznr.: 2024-22721

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