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Antragsstellung und Sachberichte

Allgemeines Zuwendungsrecht
  • Standardisierung von Sachberichten. Nicht jedes Projekt mit der Senatsverwaltung, muss einer anderen Struktur des Berichtswesens folgen.
  • Sachberichte sollten im Umfang angemessen für ein Jahresprojekt sein. Gleiches gilt für die Antragsstellung.
  • Vermeidung von Doppelabfragen im Sachbericht
  • Vermeidung von Doppelabfragen in der Antragsstellung
  • ein standardisiertes Formblatt zu Beantragung. Nicht drei Formblätter. Senat und LaGeSo sollten sich bitte auf ein gemeinsames Antragsformular verständigen.
  • Projektausschreibungen sollten spätestens im Sommer vorliegen, so dass eine Antragsstellung in einer angemessenen Frist erfolgen kann.
  • Umfang an Anlagen bei Antragsstellung deutlich verringern. Z.B. Stellenbeschreibungen mit Prozentangabe pro Aufgabenbereich
  • Im Rahmen eines Doppelhaushaltes, müsste auch eine zweijährige Förderung möglich sein
  • Differenzierung von Aufwänden zwischen Projekten mit einem Fördervolumen von unter 150.000,00€ pro Jahr und ab 150.000,00€ im Jahr.
KDierich erstellt am
Referenznr.: 2024-22606

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