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Entschärfung der Einstellungsgebote von qualifizierten Fachkräften als Quereinsteiger

Allgemeines Zuwendungsrecht

Sozialarbeit braucht qualifizierte Fachkräfte! Angesichts des Fachkräftemangels bundesweit wird es immer schwieriger freiwerdende Stellen bzw. Krankheitsvertretungen durch einschlägig qualifizierte Fachkräfte zu besetzen. Das Zuwendungsrecht sieht vor, dass hochqualifizierte Quereinsteiger mit Erfahrungen, aber nicht einschlägigen Fachabschlüssen zwar eingestellt werden dürfen. Dann jedoch in deutlich niedrigeren Entgeltgruppen laut Tariftabellen zu einem wesentlich geringeren Einkommen als Sozialpädagogische Fachkräfte. So gehen der sozialen Dienstleistungsbranche potentiell gute Fachkräfte/Quereinsteigende verloren. Hier sollte die Zwinge gelockert werden, wenn nachweislich sozial-pädagogisch geeignete Fachkräfte auf die Stellenbeschreibungen passen.

SH-STZ-Neukölln-Süd erstellt am
Referenznr.: 2024-22549

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