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Ombudsperson für Zuwendungsverträge

Allgemeines Zuwendungsrecht

Regelmäßig erlebe ich eklatante Rechtsbrüche durch die Verwaltung im Zusammenhang mit Zuwendungsverhältnissen. Teils aus mangelndem Wissen i.V.m. dem Versuch, sich abzusichern. Teils aus dem Versuch, Arbeit auf den Zuwendungsempfänger abzuwälzen. Teils aus anderen Teilbereichen eines Verhaltens, dass sich aus der Reaktion auf Überlastung erklären lässt, aus genauso überlasteter Trägerperspektive aber subjektiv als Faulheit erlebe. Und übergeordnete Ebenen greifen selten ein, denn eine Krähe... Nun gibt es formal stets den Rechtsbehelf. Gleichwohl ist dieser wertlos, wenn ich als Träger zu allen Zeiten auf die "schnelle" Zahlung der Zuwendung angewiesen bin, mir also keinen Widerspruch leisten kann. Überdies sind Gerichtsprozesse für beide Seiten aufwendig und langwierig - wobei kleineren Vereinen i.d.R. die Möglichkeit gänzlich fehlt.

Hier bräuchte es eine Ombudsperson bzw. -behörde, die bei Übergriffigem Verhalten durch eine Behörde angerufen werden kann. Eine externe Instanz des Ordnungsrufs sorgt meiner Meinung nach für weitaus höhere Effizienz auch innerhalb der Behörden, nicht nur im Miteinander. Ein Beispiel sind die Landesrechnungshöfe.

Die Wohlfahrtsverbände als Interessenvertretung können diese Rolle nicht ersetzen, denn es geht ja um den Erhalt von Rechtsstaatlichkeit, nicht etwa um Lastverteilung. Und dass staatliche Stellen nicht allzeit nach Recht und Gesetz arbeiten, ist zwar kein staatliches Ziel, jedoch zu allen Zeiten staatliche Realität gewesen, die es anzuerkennen gilt - sofern hiesige Gerichte anerkannt werden.

Rückfragen hierzu beantworte ich gern auch unter simon.steinhaus@hilfefuerjungs.de

hilfsdiener erstellt am
Referenznr.: 2024-22513

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