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Rücklagenbildung bei institutioneller Förderung

Allgemeines Zuwendungsrecht

Vereinen / Einrichtungen, die eine institutionelle Zuwendung erhalten, sollten finanzielle Rücklagen für einen Notfall tätigen dürfen. Die Höhe könnte mit dem Zuwendungsgeber vereinbart werden.

Heidrun Grüttner bearbeitet am
Referenznr.: 2024-22491

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