einheitliche Verfahrensweise bei Nr. 14 AV zu §44 LHO
Allgemeines Zuwendungsrecht
Insbesondere bei sehr kleinen Zuwendungen im Rahmen von Bürgerbudgets/Kiezkassen/FEIN-Einzelmaßnahmen etc. mit einem Volumen im niedrigen vierstelligen Bereich oder unter 1000€ sind Zuwendungsempfänger durch komplexe Abforderungs- und Berichtsregularien überfordert. Das benachteiligt insb. Bürgerinitiativen oder kleine Vereine, die keine "Zuwendungsprofis" sind, wie bspw. institutionelle, große freie Träger.
Es ist ein Weg zu finden, kleinteilige Zuwendungsverfahren weniger brürokratisch für Verwaltung und Empfänger zu organisieren.