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Rechnungen für Leistungen aus dem Vorjahr bezahlbar machen

Allgemeines Zuwendungsrecht

Es wird gefordert, einheitlich zu regeln wie mit Kosten, die außerhalb des Förderzeitraums abgerechnet (aber dem Projekt zugeordnet sind) werden umgegangen werden kann. Rechnungen für Leistungen aus dem Vorjahr, die im Folgejahr gestellt werden, sollten noch bezahlt werden können.

SenASGIVA_Beteiligung erstellt am
Referenznr.: 2023-22392

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