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Mehr Platz auf Gehwegen - Mindestbreite für Fußverkehr

Es soll eine klare Mindestbreite (ca. 2,50 m) festgelegt werden, die immer zur Nutzung für den Fußverkehr verfügbar sein sollte. Wo diese unterschritten wird, sollen Gastro, Werbeaufsteller, Geschäftsauslagen, mobile Fahrradständer etc.nicht auf dem Gehweg, sondern ausschließlich auf Parkflächen daneben genehmigt werden. Dies betrifft momentan zum Beispiel die Revaler zwischen Warschauer und Libauer, die Kopernikusstr., Krossenerstr. zwischen Simon Dach und Boxi, Gabriel-Max-Str. zwischen Wühlisch und Boxi, Gärtnerstraße und viele mehr. 

Franzis bearbeitet am
Referenznr.: 2023-21831

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