Zum Inhalt springen

Fahrradstraße Richtung Steubenplatz/Spandau nicht in verkehrsberuhigter Zone!

Die Umwidmung der verkehrsberuhigten Knobelsdorffstraße (Fußgängervorrang!) in eine Fahrradstraße ist ein klarer Verstoß gegen das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BLN). Dort wird in §50 Abs. 1 u.a. gefordert: "...den besonderen Zielen zur Entwicklung des Fußverkehrs der nachfolgenden Absätze 2 bis 8 ausgerichtete Förderung des Fußverkehrs sicherzustellen." 

Oder in § 50 Abs. 2: Fußwege erfüllen eine wichtige Funktion als geschützte Räume auch und gerade für die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Diese Funktion zu wahren und zu stärken ist Leitlinie für alle Planungen, Standards und Maßnahmen mit Auswirkungen auf Fußwege.

Und was machen das Bezirksamt und sein Verkehrsplaner? Sie entwidmen eine verkehrsberuhigte Zone mit Schrittgeschwindigkeit und Fußgängervorrang (!) und wollen daraus eine Fahrradstraße mit Fahrradvorrang und 30 km/h machen. Tempo 30 gilt dann allerdings auch für die Kraftfahrzeuge von "Anliegern" (und wer fährt dort wohl ohne ein Anliegen zu haben?). Um Radfahrenden und Autos 30 km/h zu ermöglichen, müssten dann wohl auch die 7 Fahrbahnkissen aus der Knobelsdorffstraße wieder entfernt werden, die vor ca. 10 Jahren auf Wunsch von Anwohnenden nach langen Diskussionen (und mit hunderttausenden von Steuergeldern) dort zur Verkehrsberuhigung eingebaut wurden, aber nicht ernsthaft mit 30 km/h überquert werden können - was ja der Sinn dieser Kissen ist und hoffentlich auch bleibt!

Schon heute wird die Verkehrsberuhigung der Knobelsdorffstr. und der Vorrang zu Fuß Gehender häufig von rasenden Radler:innen ignoriert, die auch gerne mal an Kfz. vorbeidrängen, die sich an die Schrittgeschwindigkeit zu halten versuchen. Hier brauchen wir mehr Kontrolle nicht mehr Geschwindigkeit!

Außerdem hat sich der Übergang von verkehrsberuhigten Straßen zu "Vorrangstraßen" - wie es auch die umgewidmete Fahrradstraße in der Knobelsdorffstraße wäre - schon in der Vergangenheit als sehr unfallträchtig erwiesen, weil die dort geltenden Vorfahrtsregeln nicht allgemein bekannt sind. In der Danckelmannstraße wurde die Verkehrsberuhigung wg. mehrer vorfahrtsbedingter Unfälle an der Kreuzung Horstweg extra zurückverlegt, um wieder die "normale" rechts-vor-links Vorfahrt zu erzeugen. Die Verkehrsberuhigung der querenden Straßen (Danckelmannstr. und Nehringstraße) müsste an der zur Fahrradstraße umgewidmeten Knobelsdorffstraße dann mit zusätzlichen Schildern förmlich aufgehoben und hinter der Kreuzung mit weiteren Schildern wieder eingesetzt werden. Ein Schildbürgerstreich des Bezirksamts im besten Sinne des Wortes!      

Deshalb sollte die Radvorrangroute Richtung Steubenplatz/Spandau vom Ernst-Reuter-Platz kommend auf der zukünftigen RSV 5 (Radschnellverbindung) auf dem Kaiserdamm bis zur Königin-Elisabeth-Str. weitergeführt werden und dort nach Norden zur westlichen Knobelsdorffstr./Platanenallee abbiegen. Ein großer Vorteil für die Radfahrenden wäre bei dieser Verlegung der Vorrangroute, damit auch die Knobelsdorffbrücke (Autobahn "AS Kaiserdamm") zu umfahren, wo zukünftig leider deutlich mehr Fahrzeuge, insbesondere Lastwagen auf und abfahren werden (Fahrradstraße in die Autobahnauffahrt - ist das wirklich so gedacht?). Auch hier gab es bereits diverse schwere, sogar tödliche, Unfälle mit Fahrradbeteiligung

Falls das Bezirksamt bzw. der Senat sich unwillig zeigen, die eigenen Gesetze (MobG BLN) zu beachten, bleibt als letztes Mittel immer noch der Klageweg vor Gericht. Soweit muss es hoffentlich nicht kommen!

Bert erstellt am
Referenznr.: 2022-14826

Kommentare