Zum Inhalt springen

Städtische Wohnungsgenossenschaften geben Flächen f. Gemeinschaftsgärten an Mieter

Die städtischen WBG sollten Flächen als Gemeinschaftsgärten zulassen und die Nutzung dafür für Mieter und Nachbarn ermöglichen und fördern. Die Anlage eigener "Bauten" (Hochbeete, Wasserfässer, Gartenbänke) soll ausdrücklich erlaubt werden. Die Gemeinschaftsgärten sollten möglichst auf derzeit versiegelten Flächen entstehen (z.B. Parkplätze, asphaltierte Hofflächen).

riva erstellt am
Referenznr.: 2022-13977

Kommentare