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Einführung von erhöhten Grünstrom-Mindestkontingenten für Netzdurchleitung und Stromverkauf

Energie

1. BESCHREIBUNG:

 

Die Berliner Energiewende ist nur zu schaffen, wenn der Anteil erneuerbaren Stroms und erneuerbarer Wärme am Berliner Verbrauch steigt. Berlin hebt hierzu regelmäßig die Hände, verweist auf fehlende Flächenpotenziale und die Abhängigkeit vom deutschen Strommix. Ca. 50% des in Berlin verbrauchten Stroms stammt nicht aus Berlin, sondern wird von außerhalb importiert.

 

Mit folgenden Teilmaßnahmen könnte Berlin unabhängig von eigenen Aktivitäten zum Ausbau erneuerbarer Energien entscheidende Weichen stellen und seiner Verantwortung für die Energiewende gerecht werden:

 

a)  Das Berliner Stromnetz ist seit 2021 nicht nur wieder in Landesbesitz, es wird auch durch eine landeseigene Gesellschaft betrieben. Berlin sollte umgehend prüfen, in wie weit es rechtlich möglich ist, bestimmte Verbrauchskontingente an Grünstrom für an das Berliner Stromnetz angeschlossene Verbraucher mit jährlich steigenden Anteilen festzuschreiben, bzw. seine Durchleitungspreise daraufhin anzupassen, das anfallende Netzentgelte für nicht erneuerbaren Strom deutlich höher ausfallen als für erneuerbaren Strom. Grundlage für eine unterschiedliche Bepreisung könnte z.B. die Einführung einer Bepreisung von Klimafolgekosten auf Grundlage eigener Statuten der Berliner Netzgesellschaft sein.

 

b) Berlin sollte sich umgehend um entsprechende Klimaschutzvereinbarungen mit auf dem Berliner Strommarkt aktiven Stromanbietern bemühen, in denen diese sich auf jährlich steigende Kontingente an Grünstromkunden und deren Versorgung aus eigenen, möglichst regionalen Erzeugungsanlagen verpflichten. Da statistisch ca. 70% der Stromkunden nach wie vor durch ihre Grundversorger beliefert werden, wäre somit bereits bei einem zunächst verfolgten Fokus auf die jeweiligen Marktführer mit wenigen Vereinbarungen viel Klimawirkung und erreicht. Mit der Anzahl an Grünstromkunden müsste auch die Anzahl eigener Erzeugungskapazitäten dieser Anbieter wachsen, womit Investitionen in regionale EE-Projekte gefördert würden.

 

c) Die Einführung spezieller Sozialtarife für Grünstrom bei den Berliner Stadtwerken um auch einkommensschwachen Haushalten den Bezug von Grünstrom zu ermöglichen. Ähnlich einem Sonnencent könnte ein entsprechender Kostenausgleich nicht nur über Landesfördermittel, sondern auch über freiwillig geleistete Preisaufschläge durch Kunden mit hohen Haushaltseinkommen erfolgen. Ein entsprechendes Tarifsystem könnte im Rahmen eines Pilotprojekts bei den Berliner Stadtwerken erprobt werden.

 

 

2. Akteure:

  • Senatsverwaltungen SenWEB, SenUMVK
  • Stromnetz Berlin
  • Berliner Stadtwerke

 

3. Zielgruppe:

  • EVU’s
  • Stromhandelsunternehmen
  • Endkunden  
Johannisthaler bearbeitet am
Referenznr.: 2022-13948

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