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Recht auf Reparatur

Private Haushalte und Konsum

Dem Vorbild Thüringens folgend, ein Recht auf Reparatur für technische und elektronische Geräte. Eine Subvention für Reparaturservices ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, ihre defekten elektronischen und technischen Geräten reparieren zu lassen und so Elektroschrott zu vermeiden. Außerdem wird das lokale Handwerk gestärkt.

Valerie Erika erstellt am
Referenznr.: 2022-13836

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