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Nachhaltige Stadtentwicklung vs §34 BauGB

Ökologie & Nachhaltigkeit

Zu nachhaltiger Stadtentwicklung gehört, über verbindliche Bauleitpläne eine geplante und nachhaltige Infrastruktur zu errichten, statt Defizite durch eine Nachverdichtung nach §34 BauGB entstehen zu lassen. Die Wohnungsbaugesellschaften selbst tragen bei diesen Bauvorhaben keine gesetzliche Verantwortung hinsichtlich der Entwicklung der Infrastruktur – sondern das Land und der Bezirk sind gefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

H.P. erstellt am
Referenznr.: 2021-12258

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