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Gemischte Wohnbebauung

Bei der Bebauung sollte auf eine gute soziale Mischung geachtet werden: Ein Teil - jedoch nicht mehr als höchstens 50 Prozent - sollte öffentlich geförderter Wohnungsbau sein und preiswerte Mietwohnungen zur Verfügung stellen. Ein anderer Teil sollte an private Bauherren verkauft werden. Denkbar sind dabei auch Baugruppen, die zum Beispiel Mehrgenerationenhäuser bauen, in denen alle Altersgruppen gemeinsam wohnen - entweder im Eigentum oder in genossenschaftlicher Eigentümerform. Hierzu kann der Senat festlegen, dass ein bestimmter Anteil der Grundstücke nicht gewinnmaximierend, also an die meistbietende Immobilienfirma, verkauft wird, sondern nach soziokulturellen Kriterien, durch die Baugruppen zum Zuge kommen könnten.  Dies würde auch aus architektonischer Perspektive für bauliche Vielfalt sorgen und eine reine "Null - Acht - Fünfzehn " - Bebauung mit Wohnblocks verhinidern. 

KatharinaK erstellt am
Referenznr.: 2021-12137

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