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Keine Zunahme des Verkehrslärms

Die geplante Straßenanbindung 4Ne darf im umliegenden Wohngebiet keine Zunahme des Verkehrslärms beinhalten.

Das zu erwartende  Verkehrsaufkommen der 4Ne kann vollständig mit der geplanten TVN aufgenommen werden. Ggf. ist die TVN mehrspurig zu planen.

Sollte mit einer Zunahme des Verkehrslärms zu rechnen sein, ist mit erheblichem Widerstand der Anwohner durch Ausschöpfung rechtlicher Maßnahmen zu rechnen.

seo-doktor.de erstellt am
Referenznr.: 2021-10563

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