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Restriktivere Parkraumbewirtschaftung

Ohne ein Mindestangebot an Parkraum für Autos wird es absehbar lange nicht gehen. Die Bedarfe steigen im Trend sogar. Deshalb sollten vorrangig Anhänger, Wohnanhänger und Wohnmobile konsequent ausgeschlossen werden. Insbesondere wer sich ein Wohnmobil leisten kann, wird dafür auch ein gewerbliches Angebot für die Unterbringung finden können. Restriktionen für große Gewerbefahrzeuge wie z.B. Werkstattwagen wie Mercedes Sprinter u.ä. sollten geprüft werden.

Helmut Jansen erstellt am
Referenznr.: 2021-10468

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