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Nur Prüfung, Abriss nicht vorgegeben! Plädiere gegen Abriss, notfalls nur Variante 1

Der wiedegegebene Abgeordnetenhausbeschluss lässt zwar eine Rückbautendenz erkennen, ist aber wohlweislich dennoch ergebnisoffen und vermag ohnehin nicht die eigenverantwortliche Entscheidung der Exekutive (Gewaltenteilung!) anhand umfassender Abwägungen zu treffen, die die gesamt Berliner Interessen auch gegen Partikularinteressen hinreichend und angemessen zu wahren haben.

Zur vermeidung von Wiederholungen sprechen nach hiesiger Auffassung die in sich schlüssigen und überzeugenden Ausführungen/Argumentationen von z.B. zuletzt D.V. vom 25.2.21, Daniel_89 v. 23.2.21, PWagner v. 23.2.21 und pV_a v. 22.2.21 gegen einen Abriss der Brücken. Als gerade noch hinnehmbarer Kompromiss erscheint allenfalls die Variante A unter Auftrechterhaltung der verkehrlichen (und durch Tunnelbauwerk abgekapselten) Bündelung und Vermeidung von (ökologisch vermehrt schädlichen) Umgehungsverkehrsströmen.

A.D.

 

A.D. erstellt am
Referenznr.: 2021-09942

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