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Keine Vorwegnahme der wesentlichen Entscheidung

In der Dokumentation der "Ergebnisse der 1. Projektphase Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Breitenbachplatz" heißt es u.a.:

"Im weiteren Verfahren findet die vertiefende Ausarbeitung und Untersuchung der drei ausgewählten Varianten statt."

Vorläufig "ausgewählt" wurden jedoch drei Varianten mit einem ersatzlosen Abriß der Brücke in allen Fällen.

Nachdem bei Abriß der Brücke der Verkehr im Zuge der ex-A104 deutlich reduziert wäre, könnte wohl auch die Variante mit zwei Tunnelröhren als mittelfristig überdimensioniert ausgeschieden werden.

Die maßgebliche Entscheidung ist jedoch, ob eine Brücke gebaut bzw. erhalten wird oder nicht. Diese Entscheidung kann nicht vor Beginn der eigentlichen Beteiligung, bevor alle Argumente auf dem Tisch liegen, vorweggenommen werden. Andernfalls bliebe die Beteiligung ein Feigenblatt.

Joa Falken erstellt am
Referenznr.: 2021-09725

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