Unterbringung von Obdachlosen
Obdachlose sollten relativ kurzfristig in freien Gebäuden und Etagen von Polizei-Immobilien untergebracht werden. In einer sachlichen Eignungsprüfung beauftragt durch den Berliner Innensenator und den Brandenburger Innenminister sollten in beiden Bundesländer in Frage kommenden Standorte auf vorhandene/geeignete Kapazitäten, einen akzeptablen Anschluss an den ÖPNV, erreichbare Einkaufsmöglichkeiten, die Möglichkeit der Bewirtschaftung durch soziale Träger und machbare Resozialisierungsmaßnahmen überprüft werden.
So ließen sich relativ zeitnah menschenwürdige Unterkünfte auch für obdachlose Menschen schaffen. Durch die unmittelbare Nähe zur Polizeipräsenz in Verbindung mit der Bewirtschaftung und der fachlichen Arbeit von sozialen Trägern rund um die Uhr vor Ort würde sich damit auch die im Raum schwebende Brisanz hinsichtlich erhöhter Kriminalität aufrgrund vorhandener und zu erwartener gesellschaftlicher Alltagsprobleme im Rahmen halten bzw. reduzieren lassen. Rein praktisch betrachtet kämen dafür z. B. Gebäude bzw. Räumlichkeiten bei Polizeiabschnitten ab einer zu bestimmenden Leerstandsquote in Betracht.
Langfristig betrachtet sollten bei allen Standortneu- oder Umbauten der Berliner, Brandenburger oder Bundespolizei (welche über einen Anschluss ans öffentliche Leben verfügen) ausreichend Räumlichlkeiten sowie personelle, finanzielle und materielle Kapazitäten in Form von sozialer Betreuung für soziale Härtefalle der Gesellschaft freigehalten werden. Bei entsprechendem politischen Willen ließen sich so außer Obdachlosenunterkünfte auch schnell geschützte Unterkünfte für Frauen und andere Gruppen mit Betreuungsbedarf realisieren. Dies könnte, aber müsste nicht unbedingt zwangsläufig an den selben Standorten verwirklicht werden.