Zum Inhalt springen

Verpflichtende Gesamtverkehrs- und Immissionskonzepte (auch länderübergreifend)

Mobilität

Leider werden im Rahmen der Bauleitplanung vielfach Vorhaben mehr oder weniger isoliert und nicht in ihrer Gesamtauswirkung betrachten. Bei der Ausweisung von Gewerbe- und Wohngebieten ist es zu einer sachgerechten Bewertung, ob und wie sich ein Einzelvorhaben in eine Kommune einfügen m.E. unerlässlich, dass man die Auswirkungen im Rahmen integrierter Gesamtverkehrs- und Immissionskonzepte erfasst und bewertet. Gerade die Häufung derartiger Maßnahmen in Umlandgemeinden führt zu einer Überlastung der vorhandenen sowie ergänzend geplanten Verkehrsinfrastrukur in Verbindung mit hoher Lärm- und Schadstoffbelastung. Dieses ließe sich verhindern bzw. zumindest eingrenzen, wenn man qualifizierte Gesamtbetrachtung unter Einbindung aller Verkehrsträger (Straße, Schiene, Fkugverkehr) unter deren künftigen Entwicklung zur Voraussetzung machen würde.

Dieses sollte bei umfangreichen Planungen auch länderübergreifend umgesetzt werden, da Berliner Vorhaben auch Auswirkungen auf Brandenburg haben und umgekehrt.

 

R.H. erstellt am
Referenznr.: 2021-09487

Kommentare