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Mindestflächen für Erneuerbare Energien (Schwerpunkt Photovoltaik)

Siedlungsentwicklung und Wohnungsmarkt

Der Klimawandel ist nur zu stoppen bzw. zu begrenzen, wenn über die bisherigen Ziele hinaus der Anteil Erneuerbarer Energien signifikant ausgeweitet werden. Durch die Festsetzung eines Mindestflächenanteils für PV-Anlagen auch auf Freiflächen, welche erheblich zur Erholung intensiv genutzter Böden und Verbesserung der Biodiversizität beitragen, prio Kommune (z.B. 1% der Gemeindefläche) könnte hier ein erheblicher Schub entstehen und entsprechende Vorhaben schneller umgesetzt werden.

R.H. erstellt am
Referenznr.: 2021-09474

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