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Gemeinsamen Klimanotstand ausrufen

Siedlungsentwicklung und Wohnungsmarkt

Die beiden Parlamente sollen gemeinsam einen länderübergreifenden Klimanotstand ausrufen.

Sie sollen feststellen, das sie die Probleme im Sinne der CO2-Nutzungsbilanz des Gebäudesektors einschließlich der grauen Energie - was in der Summe einen 38 % Anteil an den Klimagasen ergibt - nur gemeinsam lösen können.

Sie sollen feststellen, das sie die Probleme im Sinne der CO2-Nutzungsbilanz des Verkehrssektors einschließlich der grauen Energie für Straßen und Parkplätze nur gemeinsam lösen können.

Sie sollen feststellen, das sie die Probleme im Sinne der CO2-Nutzungsbilanz des Energieerzeugungssektors einschließlich der grauen Energie des Transportes nur gemeinsam lösen können.

Kalte Nahwärmenetze sollen nicht bei der Überschreitung der Landesgrenze durch neue Antäge bei einer zweiten Verwaltung behindert werden. Es gilt: wo mehr Leitung beim Erstantrag liegt, der ist Zuständig.

Anträge für Erdwärmesonden im Zusammenhang mit WP sollen für beide Länder zentral angefragt werden können und innerhalb von 10 Tagen beantwortet werden.

 

Till Ratzeburg erstellt am
Referenznr.: 2021-09445

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