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Allgemeine Hinweise zum Handlungsfeld "Digitale Transformation"

Digitale Transformation

Für das Handlungsfeld 6 wird gefordert, einen flächendeckenden Ausbau des 4G- Netzes zu gewährleisten und nicht, wie auf Seite 6 beschrieben, eine „weitgehende Abdeckung“. Gerade die nach wie vor nicht ausreichende Abdeckung mit kabelgebundenem Breitband reduziert in vielen ländlichen Räumen Brandenburgs die Attraktivität für (potentielle) Bewohner und Gewerbetreibende. Das 4G-Netz ist dazu eine kosteneffiziente Alternative, die ohne die Verlegung vieler Kilometer Leitungsinfrastruktur auskommt. Darüber hinaus können bereits bestehende 3G-Masten genutzt werden. Aktuell haben die Netzbetreiber bereits mit der Umrüstung von 3G auf 4G begonnen. An dieser Stelle ist explizit von 4G die Rede, weil diese Technik gegenüber 5G ein weniger dichtes Antennennetz erfordert, ein Lückenschluss im bestehenden Netz weniger aufwendig ist und die Technologie weitgehend akzeptiert wird. Zwar hat die Bundesnetzagentur Netzbetreiber, die das 5G-Netz betreiben, dazu verpflichtet Auflagen zum Netzausbau zu erfüllen. Da sich dies allerdings noch über viele Jahre hinziehen kann, ist der effizienteste Weg, 4G jetzt flächendeckend verfügbar zu machen.

(Gemeinsame Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree, der Euroregion Pro Europa Viadrina, der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und der Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree (KAG Oderland))

Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree erstellt am
Referenznr.: 2021-09375

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