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Gewaltschutz sicher und verlässlich fördern

Sonstiges

Für Gewaltschutzeinrichtungen (Frauenhäuser, Beratungsstellen u.a.) in Berlin und Brandenburg gibt es bisher noch kein eigenenes Finanzierungsgesetz, das eine langfristige, verlässliche und den Bedürfnissen entsprechende Förderung vorschreibt. Frauenhausförderung ist stattdessen eine freiwillige Leistung, und Frauenhäuser müssen jedes Jahr erneut Anträge auf Kommunal- (bzw. Bezirks-), Landkreis und Landesebene stellen und sind dennoch häufig auf Spenden angewiesen, weil die Förderung nicht alle Bedarfe abdeckt. Auch die Plätze in den Frauenhäusern sind nicht ausreichend und müssen aufgestockt werden, und entsprechend muss auch mehr Personal eingestellt werden.

Frauenzentrum Potsdam e.V. erstellt am
Referenznr.: 2021-09297

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