Fortbildungen zum Klimaschutz
Für alle Mitarbeiter:innen der Verwaltungen in Berlin und Brandenburg, einschießlich derer in leitender Position, müssen Fortbildungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im eigenen Aufgabenbereich zur Pflicht werden. Die Verpflichtung ist auch für Mitarbeitende in Institutionen öffentlicher Trägerschaft und Unternehmen sowie für die Mitgliedschaft in Kammern (Rechtsanwält:innen, Planer:innen, Architekt:innen) umzusetzen. Die Bedeutung interdisziplinärer Zusammenarbeit sollte in den Fortbildungen herausgestellt werden. Die Chancen durch Zusammenarbeiten der Berliner und Brandenburger Bildungs- und Forschungseinrichtungen sind dabei zu nutzen. Die Universitäten und Hochschulen müssen geeignete Bildungsangebote und Tagungen im Themenfeld Klimaschutz und Klimaanpasung nachweisen.