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Klimagerechte Planung

Siedlungsentwicklung und Wohnungsmarkt

Berlin und die weiteren Gemeinden in der Hauptstadtregion sind dazu angehalten, ihrer Verpflichtung nach § 1 Abs. 5 S. 2 BauGB zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Rahmen der Bauleitplanung nachzukommen. Dazu sind im Rahmen der Flächennutzungsplanung Darstellungen zur Verwirklichung gesamtstädtischer Strategien zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu treffen bzw. bestehende Pläne in geeigneter Weise zu ändern. Außerdem sollten verstärkt Bebauungspläne mit Festsetzungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung aufgestellt und geändert werden. Dazu müssen ggf. neue Stellen in den betreffenden Ämtern geschaffen werden. Auch andere Durchführingsinsturmente, insbesondere die verstärkte Anwendung des besonderen Städtebaurechts zur Umsetzung der Ziele sollte in Betracht gezogen werden.

Jm_Stg bearbeitet am
Referenznr.: 2021-09269

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