Böllerverbot in beiden Bundesländern
Natürliche Lebensgrundlagen und Lebensqualität
Die "Böllerbranche", wie auch die "Bölleraktivisten" sollten sich überlegen, von diesem gleichermaßen sinnlosen wie gefährlichen Herumkrachen auf sorgfältiges und sicher choreografiertes und orchestriertes Feuerwerk umzusteigen, nur am 31.12. eines Jahres, nur für verbindliche 20 Minuten und nicht von Balkonen aus!