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Böllerverbot in beiden Bundesländern

Natürliche Lebensgrundlagen und Lebensqualität

Die "Böllerbranche", wie auch die "Bölleraktivisten" sollten sich überlegen, von diesem gleichermaßen sinnlosen wie gefährlichen Herumkrachen auf sorgfältiges und sicher choreografiertes und orchestriertes Feuerwerk umzusteigen, nur am 31.12. eines Jahres, nur für verbindliche 20 Minuten und nicht von Balkonen aus!

Dahlie08 bearbeitet am
Referenznr.: 2021-09260

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