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Car-, Scooter- und Bikesharing Lizenzvergabe an Bedingungen knüpfen

Mobilität

Aktuell finden sich die Fahrzeuge der Sharinganbieter (Scooter, Fahrrad und Auto) hauptsächlich dort, wo es schon genügend Fortbewegungsalternativen gibt...im Zentrum der Stadt. Die Vergabe einer Lizenz an die Anbieter sollte an bestimmte Bedingungen geknüpft werden, z.B. könnte eine Mindestanzahl an Leihfahrzeugen in den Randgebieten vorgeschrieben werden (lässt sich einfach per GPS prüfen). So könnten genau dort diese Leihfahrzeuge zur Verfügung stehen, wo sie eigentlich gebraucht werden, nämlich in den Bereichen wo der ÖPNV nur mäßig oder gar nicht vorhanden ist.

Eine weitere Idee: Fahrrad-Sharinganbieter müssen, um eine Lizenz zu erhalten, eine bestimmte Anzahl an Fahrradständern im öffentlichen Raum errichten, an denen ihre eigenen Fahrräder abzustellen sind und auch Platz für "normale" Fahrräder bieten. Der Sharinganbieter könnte dies über sein Tarifsystem z.B. so regeln, dass der Nutzer eines Leihrrades einen vergünstigten Tarif bekommt, wenn er das Rad an solch einem Stützpunkt abstellt. Dadurch würden einige (nicht alle) Leihfahrräder geordnet abgestellt werden und zusätzlich bekämen die Berliner Stellplätze für ihr eigenes Rad.

Biobauer erstellt am
Referenznr.: 2021-09191

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