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Krankenversicherung für Kinder bei Trennung

Sonstiges

Vor ein paar Jahren wurde beschlossen, dass Ehepaare, von denen der Eine selbstständig, also freiwillig- oder privatversichert bei einer Privatversicherung oder gesetzlichen Versicherung und der Andere angestellt, also pflichtversichert bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, einen Einkommensnachweis erbringen müssen, damit  Kinder,  bei einem Jahreseinkommen unter der Bemessungsgrenze, bei dem angestellten Ehepartner in der Familienversicherung mitversichert bleiben. 

Übersteigt das Jahreseinkommen des selbststängen Ehepartners die Bemessungsgrenze muss dieser die Kinder in seiner privaten oder freiwilligen (gesetzlichen) Versicherung versichern. 

Niemand hat bei dieser Gesetzgebung darauf geachtet, dass im Falle einer Trennung dies (fast) unmöglich umzusetzen ist. 

Wenn der Noch-Ehepartner zuviel verdient, sich aber weigert, seine Kinder privat bei seiner Versicherung zu versichern, werden die Kinder von der gesetzlichen Versicherung gekündigt und sind dann OHNE JEGLICHE Krankenversicherung! Sie werden direkt von der gesetzlichen Versicherung gekündigt und auch von dieser angemahnt sich freiwillig bei der Versicherung zu versichern oder bei dem privat versicherten selbstständigen Elternteil. Dann kommt es im ungünstigsten Fall zur Klage der Krankenkasse mit minderjährigen Kindern, die durch ihre Eltern vertreten werden müssen. Wenn die Eltern geschieden sind, ist dies alles wieder hinfällig und die Kinder können wieder bei einem Elternteil versichert werden. Meistens dem, wo die Kinder wohnhaft sind. 

 Ich bin selbst in dieser Lage. Es ist einfach unhaltbar. Für die Zeit der Trennung muss es eine Übergangslösung geben. Hierfür muss es eine Abhilfe geben. 

Gern gebe ich  weitere Auskünfte. 

 

Justicia erstellt am
Referenznr.: 2021-09061

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