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Fördern von sicheren Fahrrad-Abstellplätzen

Natürliche Lebensgrundlagen und Lebensqualität

Meines Wissens regelt Berlin die Schaffung von Fahrrad-Abstellplätzen in der Bauordnung.

Die dort enthaltenen Vorschriften sind weich formuliert. Es ist z.B. die Rede von "ausreichend" Stellplätzen. Die Durchsetzung dieser Vorschrift dürfte daher aufwändig sein, ggf. sogar Gerichtsverfahren erfordern.

Meine Vorschläge:

  1. Für Wohngebäude, öffentlich zugängliche Gebäude, Verkehrsknotenpunkte, Gewerbegebäude etc sollten konkrete Mindestmengen von Stellplätzen definiert werden.
  2. Die Stellplätze müssen bei Neubau bereits eingeplant werden.
  3. Im Falle bestehender Gebäude müssen die Stellplätze innerhalb einer angemessenen Zeit nachgerüstet werden.
  4. Ein Freikaufen von den Stellplätzen soll möglich, aber deutlich teurer als deren Schaffung und mehrjähriger Erhalt sein.
  5. Das Schaffen von Stellplätzen soll mit öffentlich Geldern gefördert werden.
  6. Die Plätze sollen im Falle von Wohn- und Gewerbegebäuden nach Möglichkeit gegen unbefugten Zugang gesichert sein (sich also z.B. in abschließbaren Räumen oder Käfigen oder abschließbaren Höfen befinden).
  7. Abstellplätze sollen vorzugsweise überdacht sein.
  8. Die Abstellanlagen sollten bestimmten Mindestanforderungen an Sicherheit und Komfort genügen, so dass die Fahrräder z.B. mit gängigen Schlössern an Rahmen und mindestens einem Rad gesichert werden können.
  9. Es soll die Pflicht bestehen, die Abstellplätze nicht nur zu schaffen, sondern auch deren effektive Nutzung zu erhalten. Insbesondere sollen verwaiste Fahrräder einmal pro Quartal entsorgt werden.

 

joschkado erstellt am
Referenznr.: 2021-09015

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